Testament und Erbschaften

Ihr Testament für eine Welt ohne Hunger

Mit Ihrem Testament können Sie den Boden für die Zukunft bereiten – für Menschen weltweit. Wir laden Sie ein, sich gemeinsam mit uns für eine Welt ohne Hunger einzusetzen und über die nachhaltige Wirkung nachzudenken, die Ihr Erbe haben kann.

Unser Testament-Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Testament erstellen, und beantwortet wichtige Fragen:

  • Warum ist ein Testament sinnvoll? 
  • Wie erstellen Sie ein gültiges Dokument? 
  • Was dürfen Sie im Erbfall von uns erwarten?

Sie erhalten den Ratgeber kostenlos und unverbindlich per E-Mail und per Post.

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„Aktion gegen den Hunger ist in krisengeschüttelten Ländern im Einsatz, in die sich andere nicht wagen.“

Nelson Mandela
Nelson Mandela, 2004

Unsere Unterstützungsangebote

Wir beraten Sie gern persönlich und finden gemeinsam mit Ihnen den passenden Weg, wie Ihr letzter Wille Ihren Wünschen entsprechend umgesetzt werden kann. Unsere Unterstützung ist für Sie immer kostenlos und unverbindlich.

Testament-Ratgeber

Unser kostenloser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie sich mit Ihrem Erbe auch für eine Welt ohne Hunger einsetzen können, und ein gültiges Testament erstellen.

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Persönliches Gespräch

Wir sind persönlich für Sie da und beantworten Ihre Fragen zum gemeinnützigen Vererben und zu Aktion gegen den Hunger.

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Rechtliche Unterstützung

Unsere Fachanwält*innen für Erbrecht stehen Ihnen für Fragen kostenlos zur Seite – nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir vermitteln Ihnen gern eine Ansprechperson.

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Online-Vorträge

Die wichtigsten Informationen zum Erbrecht und zur Nachlassabwicklung erhalten Sie in unseren regelmäßigen Vorträgen. Wir bieten Ihnen diese über das "Nachlass-Portal" an.

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie mache ich ein Testament? Für wen ist es sinnvoll? Welche Vorteile bietet ein Testament zugunsten Aktion gegen den Hunger? Wir geben Ihnen Antworten auf diese und weitere Fragen rund um das gemeinnützige Vererben.

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Erklärvideos zum Erbrecht

Die wichtigsten Themen zum gemeinnützigen Vererben haben wir für Sie in sechs kurzen Videos zusammengefasst: von der gesetzlichen Erbfolge über den Aufbau und die Aufbewahrung eines Testaments bis hin zur Erbschaftssteuer.

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Ihr Ansprechpartner

Ralf Wagner
Philanthropie und Erbschaften
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Ralf Wagner
Philanthropie und Erbschaften

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So können Sie Aktion gegen den Hunger bedenken  

Sie haben verschiedene erbrechtliche Möglichkeiten, Aktion gegen den Hunger zu bedenken. Welche davon am sinnvollsten ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihren Wünschen ab. In jedem Fall sind wir als gemeinnützige Organisation von der Erbschaftssteuer befreit – Ihr Nachlass kommt voll dem Kampf gegen den Hunger zugute:

  • Erbe: Als Erbe kümmern wir uns darum, dass Ihr Nachlass nach Ihren Vorstellungen umgesetzt wird. Wir lösen den Haushalt auf, kündigen Verträge und veräußern Wertgegenstände und Immobilien. Wir übernehmen alle Rechte und Pflichten und veranlassen, wenn Sie dies wünschen, die Grabpflege.
  • Vermächtnis: Neben Ihren Erben können Sie uns durch ein Vermächtnis eine Geldsumme oder Wertgegenstände (z. B. eine Immobilie) zukommen lassen.
  • Vertrag zugunsten Dritter: Sie können vereinbaren, dass wir nach Ihrem Tod Leistungen aus einer Lebens- oder Rentenversicherung erhalten oder ein Geldvermögen/Wertpapierdepot bei Ihrer Bank.

Ihr Testament bewirkt viel

Ob Sie Werte bewahren, etwas Bleibendes schaffen oder aus Dankbarkeit etwas zurückgeben wollen – es gibt vielfältige Gründe, Aktion gegen den Hunger im Testament zu berücksichtigen. Wir zeigen Ihnen Beispiele, was Sie mit Ihrem Testament bewirken können: 

Unser Verspechen an Sie

Um jemanden mit einem Erbe oder einem Teil davon zu bedenken, braucht es Vertrauen. Wir sind persönlich für Sie da und nehmen uns Zeit, um Ihre Fragen ausführlich zu beantworten und Sie mit Ihren Anliegen und Wünschen rund um Ihren Nachlass bestmöglich zu begleiten.

Unser Anspruch ist es, Sie kompetent und respektvoll zu beraten, damit Sie Ihre Entscheidungen gut und in aller Ruhe treffen können. Nehmen Sie Kontakt mit Ralf Wagner auf. Bei Bedarf können Ihnen außerdem unsere Fachanwältinnen und Fachanwälte für Erbrecht zur Seite stehen.

Wenn der Erbfall eintritt, kümmern wir uns sorgfältig und diskret um die Nachlassabwicklung. Wir regeln alle Angelegenheiten, damit Ihr letzter Wille geschieht, wie es von Ihnen vorgesehen ist.
 

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Bestellen Sie unseren Testament-Ratgeber - kostenfrei und unverbindlich. Gern nehmen wir uns persönlich Zeit für Ihre Fragen und Anliegen.

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13. SEPTEMBER 2024
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