Schritt für Schritt zu Ihrem Testament
Mit Ihrem Testament können Sie Vermögen und Werte weitergeben und nachhaltig Gutes bewirken. Dieser Leitfaden gibt Ihnen eine Orientierung, wie Sie zu Ihrem persönlichen Testament gelangen.
Wenn Sie erwägen, sich über Ihr Leben hinaus für eine Welt ohne Hunger einzusetzen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beantworten gern Ihre Fragen und stehen Ihnen bei der Regelung Ihres Nachlasses zur Seite. Unsere Unterstützung ist für Sie immer unverbindlich.
Hier können Sie den Leitfaden "Mein Testament" als PDF herunterladen.
1. Erbberechtigte einsetzen
Denken Sie zuerst darüber nach, wer Ihre Erbinnen und Erben sein sollen. Diese übernehmen Ihre Rechte und Pflichten und kümmern sich um Ihre Angelegenheiten, z. B. die Haushaltsauflösung, Kündigung von Versicherungen und Verträgen, den Verkauf von Wertgegenständen und Immobilien.
Als Erbberechtigte eingesetzt werden können eine oder mehrere Personen und Organisationen. Sind es mehrere, dürfen diese nur gemeinschaftlich über den Nachlass entscheiden. Als Ehepaar oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können Sie sich gegenseitig als Erbberechtigte einsetzen und einen oder mehrere Schlusserbinnen und Schlusserben benennen. Dies können zum Beispiel Kinder oder eine gemeinnützige Organisation sein.
Wenn Sie Aktion gegen den Hunger als Erbin einsetzen, kümmern wir uns professionell um die Abwicklung Ihres Nachlasses – Ihre individuellen Wünsche halten wir gemeinsam mit Ihnen fest.
2. Pflichtteile berücksichtigen
Eheleute, Menschen in eingetragener Lebenspartnerschaft und eigene Kinder haben Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn sie nicht als Erben im Testament berücksichtigt werden. Unter bestimmten Bedingungen gilt dies auch für Enkelkinder und die eigenen Eltern. Berücksichtigen Sie dies bei der Verteilung Ihres Nachlasses.
3. Vermächtnis bestimmen
Neben Ihren Erbberechtigten können Sie Personen oder eine gemeinnützige Organisation wie Aktion gegen den Hunger mit einzelnen Vermögenswerten bedenken. Dies können eine anteilige oder feste Geldsumme, Wertgegenstände oder eine Immobilie sein.
4. Rechtliche Beratung nutzen
Aufbauend auf Ihren Vorüberlegungen können Sie einen Testamentsentwurf erstellen. Wir empfehlen Ihnen, eine rechtliche Beratung für die Gestaltung Ihres Testaments hinzuzuziehen, damit alles juristisch korrekt formuliert ist.
Wenn Sie erwägen, Aktion gegen den Hunger zu bedenken, unterstützen wir Sie gern bei der Testamentsgestaltung und vermitteln Ihnen bei Bedarf eine kostenlose Beratung durch unsere Fachanwältinnen und -anwälte.
5. Testament schreiben und aufbewahren
Diese formellen Anforderungen und Empfehlungen sind wichtig, wenn Sie Ihr Testament erstellen:
- Schreiben Sie Ihr Testament gut lesbar und vollständig von Hand.
- Wählen Sie eine eindeutige Überschrift wie „Mein Testament“ oder „Mein letzter Wille“.
- Geben Sie Ihre persönlichen Daten an: Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und -ort sowie Ihre aktuelle Anschrift.
- Widerrufen Sie frühere Testamente (und vernichten Sie diese wenn möglich).
- Unterschreiben Sie mit vollem Namen neben Ort und Datum.
- Tackern oder verbinden Sie einzelne Seiten miteinander.
- Bei einem gemeinschaftlichen Testament reicht es aus, wenn eine Person den Text von Hand schreibt und beide unterzeichnen.
- Alternativ können Sie ein Testament mit Hilfe eines Notars erstellen lassen.
Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort auf und sorgen Sie dafür, dass es im Todesfall von einer Person Ihres Vertrauens gefunden wird. Diese ist verpflichtet, es beim Nachlassgericht einzureichen. Am sichersten ist es, wenn Sie Ihr Testament nach der Erstellung selbst gegen eine geringe Gebühr beim Amts-/Nachlassgericht Ihres Wohnorts hinterlegen. Ein notarielles Testament wird immer beim Nachlassgericht aufbewahrt.
Diese Angaben reichen aus, wenn Sie uns in Ihrem Testament berücksichtigen möchten:
Aktion gegen den Hunger gGmbH, Wallstraße 15 a, 10179 Berlin
Digitaler Nachlass
Der digitale Nachlass umfasst wichtige Online-Dienste wie E-Mails, Banking und Speicherorte für Dateien und Bilder. Er kann aufgrund des schnelleren Zugriffs besser mit einer Vollmacht als mit dem Testament geregelt werden. Neben der Entscheidung, wer sich um den digitalen Nachlass kümmern soll, und einer Auflistung der vorhandenen Zugänge sind auch Überlegungen wichtig, wie Passwörter hinterlegt werden und welche Daten gelöscht werden sollen.
Unsere Unterstützung für Sie
Wir beraten Sie gern persönlich und finden gemeinsam mit Ihnen den passenden Weg, wie Ihr letzter Wille Ihren Wünschen entsprechend umgesetzt werden kann.
- Persönliches Gespräch: Wir sind persönlich für Sie da und beantworten Ihre Fragen zum gemeinnützigen Vererben und zu Aktion gegen den Hunger. Kontakt aufnehmen
- Rechtliche Unterstützung: Unsere Fachanwältinnen und -anwälte für Erbrecht stehen Ihnen für Fragen kostenlos zur Seite – wir vermitteln Ihnen gern eine Ansprechperson. Kontakt aufnehmen
- Online-Vorträge: Die wichtigsten Informationen zum Erbrecht und zur Nachlassabwicklung erhalten Sie in regelmäßigen Vorträgen. Mehr erfahren
- Häufige Fragen: Wir geben Ihnen Antworten auf viele Fragen rund um das gemeinnützige Vererben. Mehr erfahren
- Erklärvideos zum Erbrecht: Die wichtigsten Themen zum gemeinnützigen Vererben haben wir für Sie in sechs kurzen Videos zusammengefasst. Videos ansehen
- Nachlassabwicklung: Im Erbfall kümmern wir uns professionell und nach Ihren Wünschen um alle Angelegenheiten.