Häufige Fragen (FAQ)

Auf dieser Seite beantworten wir häufig gestellte Fragen zum Thema Testament und Erbschaften. Gern unterstützen wir Sie persönlich bei Ihrem Anliegen und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme. Zusätzliche Informationen finden Sie in unserem Leitfaden "Mein Testament".

Für wen ist ein Testament sinnvoll?

Ein Testament ist sinnvoll, wenn Sie selbst bestimmen möchten, welche Personen oder Organisationen Sie mit Ihrem Hab und Gut bedenken wollen. 

Ohne Testament legt die gesetzliche Erbfolge fest, welche Verwandten Ihre Erb*innen werden. Häufig sind dies mehrere Personen, diese können nur gemeinsam über das Erbe entscheiden. 

Wenn Sie davon abweichen oder eine gemeinnützige Organisation wie Aktion gegen den Hunger begünstigen möchten, benötigen Sie ein Testament. Ein klares Testament entlastet außerdem die Angehörigen und kann helfen, Streit unter den Erbberechtigten zu vermeiden. 

Wann ist der richtige Zeitpunkt, ein Testament zu erstellen?

Je früher Sie ein Testament erstellen, desto besser: Denn es tut gut, für Menschen und Werte, die Ihnen am Herzen liegen, zu sorgen und zu wissen, dass im Fall der Fälle alles nach Ihren Wünschen geregelt ist. Ein Testament lässt sich zudem in der Regel einfach ändern und an die Lebensverhältnisse anpassen.

Was kann ich vererben?

Zu Ihrem Nachlass zählt Ihr gesamtes Hab und Gut: Von Bargeld und Erspartem über Wertpapiere und Versicherungen bis hin zu Immobilien, Möbeln, Fahrzeugen, Kunst und sonstigen Wertgegenständen. Auch Tiere sind Teil des Erbes.

Natürlich gibt es auch Themen, die Sie nicht in einem Testament regeln sollten: 

  • Welche Wünsche habe ich für die Bestattung? Diese sollten Sie sie mit Angehörigen teilen oder separat schriftlich festhalten. 
  • Was passiert mit meinem Haustier? Zwar können Sie in Ihrem Testament bestimmen, wer sich längerfristig um Ihr Haustier kümmern soll. Zur unmittelbaren Versorgung in Notfällen sollten Sie, wenn Sie allein leben, einen Hinweis in Ihrem Portemonnaie aufbewahren.
  • Wer erbt den digitalen Nachlass? Hierfür bietet es sich an, eine Vollmacht zu erteilen, um ein zeitnahes Handeln zu ermöglichen.
Wem kann ich etwas vererben?

Mit einem Testament können nicht nur Verwandte und Partner*innen bedacht werden, auch andere nahestehende Menschen und Organisationen wie Aktion gegen den Hunger können Sie in Ihrem Testament begünstigen.

Denken Sie zuerst darüber nach, wer Ihre Erb*innen sein sollen: Diese übernehmen Ihre Rechte und Pflichten und kümmern sich um Ihre Angelegenheiten, z. B. die Haushaltsauflösung, Kündigung von Versicherungen und Verträgen, den Verkauf von Wertgegenständen und Immobilien.

Neben Ihren Erb*innen können Sie Personen oder Organisationen mit einem Vermächtnis bedenken, zum Beispiel einer Geldsumme, Wertgegenständen oder einer Immobilie. Vermächtnisnehmer*innen haben im Gegensatz zu Erben keine Verpflichtungen.

Wie mache ich ein Testament?

In Deutschland gibt es zwei Formen, den letzten Willen in einem Testament festzuhalten: Sie können es vollständig von Hand schreiben (privatschriftliches Testament) oder gegen eine Gebühr von einem Notar erstellen lassen (notarielles Testament). 

Wir empfehlen Ihnen, eine rechtliche Beratung für die Gestaltung Ihres Testaments hinzuzuziehen, damit alles juristisch korrekt formuliert ist. So können auch Unklarheiten und Auseinandersetzungen unter den Erbberechtigten vermieden werden. 

Wenn Sie erwägen, Aktion gegen den Hunger zu bedenken, unterstützen wir Sie gern bei der Testamentsgestaltung und vermitteln Ihnen bei Bedarf eine kostenlose Beratung durch unsere Fachanwält*innen.

Wie bewahre ich mein Testament auf?

Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort auf und sorgen Sie dafür, dass es im Todesfall von einer Person Ihres Vertrauens gefunden wird. Diese ist verpflichtet, es beim Nachlassgericht einzureichen. 

Am sichersten ist es, wenn Sie Ihr Testament nach der Erstellung selbst gegen eine geringe Gebühr beim Amts-/Nachlassgericht Ihres Wohnorts hinterlegen. Ein notarielles Testament wird immer beim Nachlassgericht aufbewahrt.

Welche Vorteile bietet ein Testament zugunsten Aktion gegen den Hunger?

Wenn Sie uns in Ihrem Testament begünstigen, setzen Sie sich über Ihr Leben hinaus für eine Welt ohne Hunger ein. 

Die Bekämpfung von Mangelernährung wird auch für zukünftige Generationen weltweit ein zentrales Thema. Sie können ihnen schon heute ein bleibendes Geschenk machen und Ihre Werte weitergeben.

Darüber hinaus bietet Ihnen ein Testament zugunsten unserer Arbeit zahlreiche weitere Vorteile:

  • Wenn Sie uns als Erben einsetzen, kümmern wir uns professionell und diskret um die Abwicklung Ihres Nachlasses, inkl. der Auflösung des gesamten Haushalts und beispielsweise des Verkaufs von Immobilien.
  • Ein(e) Testamentsvollstrecker*in ist dann nicht erforderlich – Sie vermeiden so zusätzliche Kosten.
  • Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung und Beratung rund um die Regelung Ihres Nachlasses. Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen halten wir gemeinsam fest.
  • Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen eine kostenlose rechtliche Beratung durch Fachanwält*innen in Ihrer Nähe. 
  • Als gemeinnützige Organisation sind wir von der Erbschaftssteuer befreit – Ihr Erbe oder Ihr Vermächtnis an uns kommt in voller Höhe dem Kampf gegen den Hunger zugute.

Wir sind persönlich für Sie da und nehmen uns Zeit, um Ihre Fragen ausführlich zu beantworten und Sie mit Ihren Anliegen und Wünschen rund um Ihren Nachlass bestmöglich zu begleiten.

Ralf Wagner
Philanthropie und Erbschaften
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Ralf Wagner
Philanthropie und Erbschaften
12. SEPTEMBER 2024
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