Mariupol in Trümmern: Ein Einwohner blickt auf ein zerstörtes Wohnhaus.

NGO-Statement zur Ukraine: Keine Gewalt gegen Zivilist*innen!

Wir, die unterzeichnenden Organisationen, sind schockiert und zutiefst beunruhigt über die täglich neuen Berichte aus der Ukraine über zivile Todesopfer, sexuelle Gewalt an Frauen und Mädchen und die rasant steigenden humanitären Bedarfe. Angriffe auf dicht besiedelte Gebiete, zivile Objekte wie Krankenhäuser, Schulen und Wohngebäude sowie die Blockade von sicheren Fluchtwegen und humanitärer Hilfe verletzten das internationale humanitäre Völkerrecht (IHL).

Gewalt beenden – Waffenstillstand umsetzen

Als humanitäre Organisationen, die den Grundsätzen der Neutralität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet sind, sind wir ernsthaft besorgt über die anhaltenden Feindseligkeiten und die erfolglosen Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, einen Waffenstillstand auszuhandeln und umzusetzen. Die sofortige Einstellung der Kampfhandlungen ist dringend notwendig, um das Töten von Zivilist*innen und das Leid der Menschen in der Ukraine zu beenden. Wir verfolgen die laufenden Verhandlungen unter der Leitung der Vereinten Nationen genau und fordern eine sofortige Verbesserung der humanitären Lage vor Ort.

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Keine sexuelle Gewalt als Kriegsmittel

Nichts kann das anhaltende Leid der Zivilbevölkerung, insbesondere von Kindern und Frauen, älteren Frauen und Männern sowie Menschen mit Behinderungen in Butcha, Irpin, Hostomel, Borodjanka, Mariupol und weiteren Schauplätzen in der Ukraine rechtfertigen. Die Konfliktparteien müssen ihren internationalen Verpflichtungen nachkommen und dürfen keine Zivilist*innen sowie überlebenswichtige öffentliche Infrastruktur wie Krankenhäuser, Schulen und die Wasser- und Stromversorgung angreifen. Sexuelle Gewalt darf nicht als Mittel der Kriegsführung eingesetzt werden. Diese Vorfälle verstoßen klar gegen die geltenden internationalen Konventionen in bewaffneten Konflikten und kommen Kriegsverbrechen gleich.

„Ich werde den Tag nie vergessen, an dem ich versuchte, aus Irpin herauszukommen. Ich stand vor dem Haus, als das Auto meines Nachbarn beschossen wurde. Der Vater starb, die Mutter und ihr Kind wurden verwundet. Das ist schwer zu akzeptieren und unmöglich zu verstehen. Ich wünsche mir sehnlichst, dass dieser Krieg endet.“

Olha, eine ältere Frau aus Irpin, inzwischen in die Westukraine geflohen

Zivilbevölkerung schützen – sichere Fluchtwege schaffen

Wir fordern eine ernstzunehmende politische Vereinbarung zum Schutz der Zivilbevölkerung, einschließlich einer Garantie zur sicheren und freiwilligen Ausreise für Menschen, die gefährdete Gebiete in der Ukraine verlassen wollen. Ihnen müssen sichere Fluchtwege geboten werden und sie müssen den Zielort im Rahmen der vierten Genfer Konvention selbst bestimmen dürfen.

Die Konfliktparteien müssen dringend den ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe erleichtern, damit Hilfskräfte und Freiwillige dringend benötigte lebensrettende Hilfe und medizinische Unterstützung für Menschen in Not leisten können. Gemäß der fünften Genfer Konvention und der Resolution 2286 des UN-Sicherheitsrats müssen medizinisches Personal und Gesundheitseinrichtungen unter allen Umständen geschützt werden. Medizinische Einrichtungen dürfen nicht angegriffen und der Zugang zu ihnen darf nicht eingeschränkt werden.

Humanitäres Völkerrecht achten – Menschenrechte garantieren 

Die internationale Gemeinschaft, einschließlich des UN-Sicherheitsrats und der UN-Generalversammlung, muss strengere Maßnahmen ergreifen, um die Feindseligkeiten zu beenden und das Vertrauen in die allgemeinen Menschenrechte wiederherzustellen, sodass internationale Abkommen und das humanitäre Völkerrecht eingehalten werden.

Daher fordern wir zusätzlich zu unserer Erklärung vom 4. März 2022:

  • Ein sofortiges Ende der kriegerischen Auseinandersetzungen und der Angriffe auf die Zivilbevölkerung, zivile Objekte bzw. Infrastruktur;  

  • Alle Konfliktparteien müssen sich an internationales humanitäres Völkerrecht halten. Zu keinem Zeitpunkt dürfen Kampfhandlungen die Rechte, das Wohlergehen und die Sicherheit der Zivilbevölkerung gefährden; 

  • Sicherer und ungehinderter humanitärer Zugang (auch über die Frontverläufe hinweg) muss gewährleistet werden, damit alle hilfsbedürftigen Menschen erreicht werden. Die Unabhängigkeit und Neutralität humanitärer Mitarbeitender und Freiwilliger muss respektiert werden; 

  • Alle Kinder stehen unter dem Schutz der Kinderrechtskonvention. Als besonders Schutzbedürftige müssen ihre Interessen unter dem IHL gewahrt werden (Protokoll I, Artikel 77); 

  • Alle Konfliktparteien müssen ihre Verpflichtungen im Rahmen der Resolution des UN-Sicherheitsrates zu Kindern und bewaffneten Konflikten einhalten und verhindern, dass Mädchen, Jungen und Heranwachsende zu Opfern von Tötung, Verstümmelung, Rekrutierung oder sexueller Gewalt und Ausbeutung werden; 

  • Alle Konfliktparteien müssen das Prinzip der Unterscheidung und die Erklärung zu sicheren Schulen respektieren (Safe Schools Declaration, 2015), um den Schutz von Kindern, ihren Einrichtungen und ihren Betreuer*innen zu gewährleisten;  

  • Der UN-Sicherheitsrat muss sein Mandat aufrechterhalten, um den Schutz der Zivilbevölkerung sicherzustellen und Frieden und Sicherheit zu wahren (VNSR R2417); 

  • Eine politische Lösung zum Schutz der Zivilbevölkerung in umkämpften Gebieten muss gefunden werden. Allen Zivilist*innen, die diese Gebiete verlassen möchten, müssen sichere Fluchtwege geboten werden und sie müssen den Zielort im Rahmen der vierten Genfer Konvention selbst bestimmen dürfen; 

  • Für die Implementierung und Überwachung humanitärer Korridore ist die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und dem Roten Kreuz nötig, damit humanitäre Güter und Konvois, Zivilpersonen und humanitäre Helfende sicher passieren können; 

  • Alle Länder müssen Menschen, die aus der Ukraine fliehen, gleichermaßen und ohne Diskriminierung aufnehmen, unabhängig von Nationalität, sexueller Orientierung, Geschlecht, Herkunftsland, religiösem Hintergrund oder Ethnie; 

  • Alle finanziellen Mittel zur Unterstützung der Menschen, die vom Ukraine-Konflikt betroffen sind, müssen zusätzlich zu bisherigen Mitteln gegeben werden und dürfen nicht von unterfinanzierten humanitären Krisen umgeleitet werden. Die Mittel müssen flexibel sein oder durch neue Finanzierungsinstrumente für lokale Akteure angepasst werden. 

Unterzeichnet von: 

Aktion gegen den Hunger  

Alliance 2015 

Ärzte der Welt e.V. 

Catholic Agency for Overseas Development 

Caritas Deutschland e.V. 

Danish Refugee Council 

Handicap International e.V. 

HelpAge Deutschland  

NRC Flüchtlingshilfe Deutschland 

Plan International Deutschland e.V. 

Save the Children Deutschland e.V. 

Welthungerhilfe

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19. APRIL 2022
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