Straßenaktion von Aktion gegen den Hunger zum Kampagnenlaunch "Gesicht zeigen"

Konzerne blockieren Recht auf Nahrung: Aktion gegen den Hunger fordert Bundesregierung zum Handeln auf

Pressemitteilung vom: 03.06.2024

Jeder Mensch hat einen Rechtsanspruch auf angemessene Ernährung. Dennoch hungern weltweit bis zu 783 Millionen Menschen, obwohl ausreichend Essen produziert wird. Am 4. Und 5. Juni treffen sich Entscheider der Ernährungspolitik zur „Politik gegen den Hunger“-Konferenz in Berlin, um zur besseren Umsetzung des Rechts auf Nahrung zu beraten. Die Hilfsorganisation Aktion gegen den Hunger ist vor Ort und appelliert an die Teilnehmenden für mehr Konsequenz im Kampf gegen den Hunger.

162 Staaten haben sich völkerrechtlich verpflichtet, das Menschenrecht auf Nahrung zu achten, zu schützen und zu gewährleisten – dennoch hungert weltweit fast jeder zehnte Mensch. Vorgaben zur Umsetzung liefern die 2004 erlassenen „Freiwilligen Leitlinien zur Umsetzung des Rechts auf Nahrung“, die in diesem Jahr ihren 20-jährigen Jahrestag feiern.  

„Hunger ist vor allem die Folge von Verteilungsungerechtigkeit und der vorherrschenden unfairen Handels- und Machtstrukturen“, erläutert Jan Sebastian Friedrich-Rust, Geschäftsführer von der humanitären und entwicklungspolitischen Hilfsorganisation Aktion gegen den Hunger. „So ist beispielsweise die industrialisierte Landwirtschaft samt Verarbeitungs- und Vermarktungsprozessen nicht darauf ausgelegt, eine gerechte Wertschöpfung zu realisieren, die gesunde Ernährung für alle ermöglicht“, erklärt Friedrich-Rust weiter.  

Recht auf Nahrung braucht Agrarökologie

Für echte Fortschritte beim Erreichen des Rechts auf Nahrung benötigt es daher eine Transformation des gegenwärtigen Ernährungssystems mit Fokus auf soziale Gerechtigkeit und ökologische Nachhaltigkeit. „Die Bundesregierung hat das bereits erkannt und ist vergangenes Jahr der internationalen Agrarökologie-Koalition beigetreten“, sagt Friedrich-Rust. „Dennoch finden weiterhin sehr widersprüchliche Maßnahmen statt, wie die Förderung von synthetischem Stickstoffdünger, der Export von in der EU verbotenen Pestiziden in den Globalen Süden oder Verhandlungen über ein MERCOSUR-Abkommen.“  

Aktion gegen den Hunger fordert deshalb von der Bundesregierung:

  • sich konsequent für das Recht auf Nahrung für alle Menschen einzusetzen,
  • Menschenrechte vor die Profitinteressen der Agrarindustrie zu stellen,
  • die dringend benötigte soziale und ökologische Umgestaltung der globalen Ernährungssysteme voranzubringen.

Kampagnenstart „Gesicht zeigen gegen Hunger: Menschenrechte statt Konzerninteressen!“

Dieser Forderung stehen auch im Zentrum der heute startenden Kampagne von Aktion gegen den Hunger „Gesicht zeigen gegen Hunger: Menschenrechte statt Konzerninteressen!“ (https://www.aktiongegendenhunger.de/gesicht-zeigen). Ziel der Kampagne ist es, Aufmerksamkeit dafür zu generieren, dass das Recht auf Nahrung auch fast 80 Jahre nach seiner Einführung weit von einer weltweiten Realisierung entfernt ist und mit einer Petition die Bundesregierung zu mehr konsequentem Handeln zu bewegen.  

Mit dem Claim „Gesicht zeigen gegen Hunger“ motiviert die Kampagne Menschen humorvoll dazu, sich der Forderung nach einer konsequenteren Umsetzung des Rechts auf Nahrung anzuschließen. Zu dieser Umsetzung gehört zentral, das Recht auf Nahrung vor Konzerninteressen zu priorisieren.  

Hinweis an die Redaktionen

  • Gerne vermitteln wir Interviews, Gastbeiträge oder Hintergrundgespräche.
  • Fotos des Kampagnenstarts „Gesicht zeigen gegen Hunger: Menschenrechte statt Konzerninteressen!“ werden ab Montagnachmittag (03.06.2024) hier zur Verfügung stehen und können kostenfrei für eine Berichterstattung genutzt werden.
12. AUGUST 2024
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